Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich würden Ihre Ersparnisse im (späteren) Zugewinnausgleich in der Tat berücksichtigt werden.
Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen eines Partners bei Scheidung und seinem Anfangsvermögen bei Heirat.
Derjenige Partner, der einen höheren Zugewinn während der Ehe erzielt, ist sodann dem anderen Ehegatten zum hälftigen Ausgleich dieses höheren Zugewinns verpflichtet (§ 1378 BGB).
Um eine entsprechende Erhöhung Ihres erwirtschafteten Zugewinns abzuwenden/auszuschließen, ist Ihnen vor diesem Hintergrund anwaltlich anzuraten, das Geld abzuheben und auszugeben!
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt