Familienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
Sie meinen das Schonvermögen Ihrer Mutter ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass es um Vermögen bei möglichem Elternunterhalt geht. Ihnen ist sicher bekannt, dass nach der neuen gesetzlichen Regelung Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR den Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind.
Bei dem Vermögen gibt es keine feste Größe, die als Schonvermögen unberücksichtigt bleibt. Frei sind Rüpcklagen für geplante und notwendige Anschaffungen (z.B. wenn Sie ein neues Fahrzeug benötigen) und Geld, welches für die Altersvorsorge angespart wurde. Hier gilt als Richtlinie 5 % des Jahresbruttoeinkommens pro Beschäftigungsjahr.
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Ansonsten geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
nein, Sie haben ja bis zur Rente Einkommen bezogen, d.h. die 5 % berechnen sich aus dem bezogenen Einkommen. Es sind nur notwendige Anschaffungen geschützt. Luxus - z.B. der kauf eines nicht notwendigen Wohnmobils oder dergleichen - zählen nicht. Hätten Sie dann zu viel Vermögen, würde die Mutter keine Sozialleistung bekommen und Sie als Kind wären unterhaltspflichtig.
5 % des jährlichen Bruttos der Arbeitsjahre.
Mit freuindlichen Grüßen
die Frau ist der Schwiegermutter nicht zu Unterhalt verpflichtet, also NEIN.
das freut mich sehr, zu hören.Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und alles Gute !