Familienrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich werde Ihnen hier zeitnah eine Antwort einstellen.
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, das ist ohne weiteres rechtlich möglich.
Der Schwiegermutter als Eigentümerin der Immobilie steht es rechtlich völlig frei, auch noch ein weiteres Wohnrecht zugunsten des Sohnes zu bestellen und dieses in das Grundbuch eintragen zu lassen.
Die bereits bestehenden Wohnrechte für die Kinder stehen dem rechtlich nicht entgegen und schließen ein weiteres Wohnrecht für den Sohn nicht aus.
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Vielen Dank!
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