Familienrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
welche Dauer meinen Sie genau ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und den Nachtrag.
Bei dem von Ihrem Anwalt gestellten Antrag ist mit einer Verfahrensdauer von ca. 3 Monaten zu rechnen. Gehen Sie davon aus, dass aufgrund der Fristsetzung von in der Regel 2 Wochen an die Gegenseite, Sie frühestens Anfang März 21 wieder etwas hören werden.
Für eilige Angelegenheiten hätte man ein sog. Eilverfahren, einstweilige Anordnung , einleiten müssen.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
gibt es noch (Nach)Fragen,. die ich Ihnen beantworten darf ?
danke für die Information. Welche Fragen stellen sich noch ?