Familienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
wie hoch ist denn Ihr durchschnittliches Einkommen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
für was ist denn die Tilgung ? was war denn der Reingewinn in den letzten 3 Jahren ?
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn man die angegebenen 1.600 EUR zugrunde legt, dann können Sie für beide Kinder Unterhalt zahlen (wobei Sie nur für das andere Kind, welches nicht bei Ihnen lebt, zahlen müssen, während für das andere der Zahlbetrag nur angerechnet wird).
Auch die Gewährung des Unterhaltsvoschusses, den Sie für das Kind erhalten, welches bei Ihnen lebt, hat der Umstand, dass Sie aktuell offenbar nicht bezahlen, keinen Einfluss. Eine Verrechnung ist nicht möglich.
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bei der Unterhaltsberechnung bleiben hatl Kosten für Miete , Strom usw. unberücksichtigt. Sie haben einen Selbstbegalt vom 1.160 EUR. Hierin ist - laut Düsseldorfer Tabelle - die Miete und sonstigen Lebenshaltungskosten einkalkuliert.
Ich verstehe Ihre Problematik, aber die Regeln sind gesetzlich vorgegeben, darauf haben wir keinen Einfluss.
wie gesagt, ich kann Sie gut verstehen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag und alles Gute.
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