Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, das ist korrekt: Gemäß der am 01.01.2020 aktualisierten rechtlich maßgeblichen Düsseldorfer Tabelle beträgt der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, monatlich 860 €.
Hierin sind bis 375 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Wohnt das Kind noch zu Hause, so gilt nicht der Betrag von 375 €!
Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle!
Den genauen Unterhaltsbetrag für das Kind, das noch zu Hause wohnt, können Sie also der Tabelle (=4.Altersstufe) entnehmen:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt