Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Das Problem ist, dass mit gerichtlichem Beschluss ein Ergänzungspfleger bestimmt wurde.
Diesem ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen worden, also die Befugnis, festzulegen, wo sich Ihre Tochter aufhält und wo sie lebt.
Sie haben die Möglichkeit, sich hiergegen zur Wehr zu setzen, indem Sie bei dem Familiengericht nun erneut einen Antrag stellen, dass das Auenthaltsbestimmungsrecht auf Sie zurückübertragen wird.
Das Gericht wird diesem Antrag dann stattgeben, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Eine andere Möglichkeit besteht leider rechtlich nicht.
Ich bedaure sehr.
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Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt