Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, grundsätzlich wird eine in Brasilien erfolgte Erwachsenenadoption auch in Österreich anerkannt.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Adoptionsverfahren nicht den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung widerspricht.
Zudem muss sichergestellt sein, dass das Anhörungsrecht einer Partei im Zuge des Adoptionsverfahrens gewahrt wurde, es sei denn, die betreffende zu adoptierende Person ist mit der Adoption offenkundig einverstanden.
Diese grundlegenden Verfahrensgarantien werden von Brasilien beachtet, denn im Berecih der Minderjährigenadoption gehört Brasilien zu den Unterzeichnerstaaten des ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN SCHUTZ VON KINDERN UND DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DER INTERNATIONALEN ADOPTION:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000059
Im Bereich der Erwachsenenadoption gilt dann nichts Abweichendes.
Die Adoption wird daher auch in Österreich anerkannt!
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt