Familienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
um was für Einkommen handlet es sich ? Miete, Arbeitseinkommen usw. ? Bei letzterem wird ein Mini-, Teil- oder Vollzeitjob ausgeübt ? Bezieht die Mutter Elterngeld ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
ist es richtig, dass Sie kein Elterngeld bekommt, weilsie arbeitet ?
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben.
Man geht in einem solchen Fall von sog. überobligatorischen Einkünften ein, die nur zur Hälfte angerechnet werden (§ 1577 II BGB analog).
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
hier ist z.B. eine Entscheidung des OLG München :
OLG München, Beschluss vom 18.07.2018, AZ: 12 UF 202/18.
was meinen Sie mit "verlangt" werden ?
wenn die Mutter es akzeptiert, muss kein Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Wenn sie es nicht akzeptieren will, kann sie ein verfahren zur Prüfung einleiten.
für weitere Fragen, die mit der Ausgangsfrage nicht mehr direkt zusammenhängen stelle ich Ihnen gerne ein Angebot ein.
wenn Sie das Angebot nicht annehmen möchten, schließen Sie den Chat bitte mit einer Bewertung der Ausgangsfrage ab.