Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Leider benötigt Ihre Frau nicht Ihre Zustimmung, wenn deren Freundin einziehen soll.
Zwar haben auch Sie ein eigenständiges Besitzrecht an der ehelichen Wohnung, völlig unabhängig davon, dass Ihre Frau ERigentümerin des Hauses ist.
Sie könnten aber nur dann Unterlassung des beabsichtigten Einzugs verlangen, wenn dieser Ihnen nicht zuzumuten wäre. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn Ihre Frau ihren Liebhaber in dem Haus aufnehmen wollte - unter solchen Voraussetzungen könnten Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen.
Nein, Ihre Frau könnte Sie nicht des Hauses verweisen, denn Ihnen steht ein eigenständiges Besitzrecht an der ehelichen Wohnung (dem Haus) zu, welches rechtlich geschützt ist. Sollte Ihre Frau Sie daher des Hauses zu verweisen versuchen, so könnten Sie sich hiergegen rechtlich erfolgreich zur Wehr setzen!
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt