Familienrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Nein, das kann er nicht verlangen.
So lange Sie dort wohnen und auch Ihre Sachen sich noch in der dortigen Wohnung befinden, haben Sie Besitz an der Wohnung.
Dieser Besitz muss unter Einhaltung einer angemessenen Frist beendet werden.
D. h. Sie können nicht von heute auf morgen aus der Wohnung geworfen werden.
Dies vor allem dann, wenn Sie in 3 Tagen ohnehin in eine neue Wohnung ziehen.
Sollte Ihr Ex-Partner dies versuchen, können Sie mittels der Polizei wieder Besitz an der Wohnung für die nächsten 3 Tage einräumen lassen.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne.
Ja, eine räumliche Trennung kann er verlangen.
Er muss Ihnen nicht mehr die gesamte Wohnung zur Verfügung stellen. Faktisch reicht ein Zimmer aus.
Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
ja.
Es reicht aus, dass eine Schlafmöglichkeit besteht und Sanitäreinrichtungen vorhanden sind.
Gerne.