Familienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
was meinen Sie mit "voll anrechnen" ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sie meinen er fällt als Unterhaltsbercehtigter raus ?
hierüber muss es ja sicher ein Schreiben geben. Bitte stellen Sie dieses zur Verfügung.
Entschuldigung aber was ist nun korrekt? Er soll für Sie zahlen oder er ist nicht mehr unterhaltsberechtigt. Bitte lassen Sie mir das schreiben zukommen.
hier hochladen oder per Mail an***@******.***.
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und vielen Dank für die Nachträge.
Leider sind die Angaben in dem Schreiben zutreffend. Da Ihr Sohn, zusammengesetzt aus Ausbildungsvergütung und Kindergeld, mehr verdient, als ihm nach der Düsseldorfer Tabelle an Unterhalt zustehen würde, kann er bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze nicht mehr berücksicht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
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