Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Der Vater ist an die bestehende Umgangsregelung rechtlich gebunden.
Er kann sich nicht über diese eigenmächtig hinwegsetzen und Ihnen Ihr gesetzllich gemäß § 1684 BGB zustehendes Umgangsrecht vorenthalten und verweigern.
Sollte er dies dennoch tun, so können Sie bei dem Familiengericht eine einstweilige Anordnung gegen den Vater erwirken: Diese würde es ihm unter Androhung eines hohen Zwangsgeldes gerichtlich aufgeben, Ihnen den Umgang zu der abgesprochenen Zeit zu gewähren!
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt