Familienrecht
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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Anspruch auf die Hälfte des Hauses hat der Ehemann nicht. Was ihm aber zusteht ist ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Dabei müssten die Vermögenswerte bei Schließung der Ehe betrachtet werden, als auch das Vermögen am Ende (Scheidungsantrag). Da die Ehefrau nun alleine im Grundbuch steht, dürfte sie den höheren Zugewinn erwirtschaftet haben und wäre nach Ihren ersten Ausführungen ausgleichspflichtig. In einem sogenannten Scheidungsfolgenvertrag kann der Zugewinn und auch die Modalitäten der Zahlungen geklärt werden.
Der Zugewinnausgleich wäre auch ein Anspruch, der noch innerhalb von drei Jahren nach der Scheidung von den Erben geltend gemacht werden könnte.
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Mit freundlichen Grüßen
K. Nitschke
Rechtsanwältin
Ja, auch dies könnte man regeln, wenn der Ehemann dazu bereit ist.