Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten.
Die Hinzuziehung eines Anwalts ist in Ihrem Fall auf jeden Fall anzuraten.
Zunächst ist unklar, ob die Angaben des Kindesvaters so korrekt sind und er wirklich Hartz VI bezieht und darüber hinaus keine weiteren Vermögenswerte bestehen.
Entsprechende Informationen würden über einen Rechtsanwalt erlangt werden können.
Weiter müsste sodann ggf. auch der Zahlungsanspruch durchgesetzt werden. Auch hier kann Ihnen eine Anwalt weiter helfen.
Es ist davon auszugehen, dass wenn kein Anwalt eingeschaltet wird, der Kindesvater nicht auf Ihre Korrespondenz reagiert und eine Zahlung vollends einstellt.
Sofern ich Ihnen weiterhelfen konnte, bitte ich freundlichst um die Abgabe einer positiven Bewertung Ihrerseits (anklicken von mind. 3 Bewertungssternen links/rechts oberhalb der Fragebox). Dies hat keine Auswirkungen auf die bereits an JustAnswer bezahlten Gebühren. Auch nach Abgabe einer positiven Bewertung können Sie selbstverständlich noch nachfragen.
Wünschen Sie eine weitere telefonische Klärung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen. Ich vereinbare dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-