Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, Sie können Ihren Sohn notfalls zwingen, zu seinem Vater zu fahren.
Als Inhaberin des Sorgerechts nehmen Sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Ihren Sohn wahr.
Sie können kraft dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheiden, wo sich Ihr Sohn aufhält.
Wenn Sie ihm daher mitteilen, dass er zu seinem Vater zu fahren hat, so muss er dem auch Folge leisten.
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Nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Gern können wir Ihr Anliegen auch im persönlichen Gespräch telefonisch erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt