Familienrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,
wie lange waren Sie verheiratet ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
ist der derzeitige Unterhalt tituliert ?
heißt das, dass die Titulierung nach 7 Jahren endet ?
ist der Vertrag bzw. die Unterhaltsverpflichtung zeitlich begrenzt ?
es ist mir leider nicht möglich, ohnen konkrete Angaben Ihnen eine korrekte Auskunft zu erteilen. Ich erlaube mir daher, die Frage wieder freizugeben. Einen schönen Abend noch !
Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da die Sättigungsgrenze ohnehin bei 2.000 Euro liegt, kann es bei den vereinbarten 1.900 Euro verbleiben.
Man sollte den Mann schriftlich zur Zahlung auffordern.
Egal wieviel der Unterhaltsverpflichtete verdient, er muss nicht mehr als 2.000 Euro zahlen pro Monat.
Man rechnet korrekt:
Einkommen Mann - Einkommen Frau = x.
3/7 von x ist dann der Unterhalt, aber gedeckelt auf 2.000 Euro.
Wenn er mindestens 6.000 Euro hat und Sie haben 860 Euro Rente, dann beträgt die Differenz 5140 Euro.
3/7 davon sind: 2.200 Euro.
Daher zahlt er eben nur die vereinbarten 1.900 Euro bzw. maximal 2.000 Euro.
Ach, Entschuldigung, das sind Einnahmen. Dann haben Sie 860 + 410 = 1270.
6000 - 1270 = 4730.
3/7 von 4730 = 2.027 Euro.