Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ihnen steht Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB zu:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html
Bei diesem erfolgt ein Vergleich der beiden Einkommen der Ehegatten. Dabei muss der besser verdienende Ehepartner einen Teil seines Verdienstes an den schlechter verdienenden Ehepartner zahlen, um den Unterschied auszugleichen.
Maßgeblich ist dabei die 3/7-Regelung, wonach der besser verdienende Ehegatte 3/7 des Unterschiedsbetrags vom gemeinsamen Einkommen an den schlechter verdienenden Ehegatten zahlen muss: Verdient Ihr Ehemann ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 4.300 Euro und erzielen Sie Einkünfte von 1.400 Euro, verdient Ihr Ehemann monatlich 2.900 Euro mehr.
Nach der 3/7-Regelung steht Ihnen demzufolge monatlich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt in Höhe von 1.242 Euro zu.
Zudem ist Ihr Ehemann verpflichtet, sich hälftig an den Kosten für die Krippe zu beteiligen!
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte Rechtsberatung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt