Familienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie die Nutzung der Wohnung irgendwie aufgeteilt ? Falls ja, wie ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer.
Sie haben die Wohnung dergestalt eingeteilt, dass das jeweils allein genutzte Zimmer im Alleinbesitz eines der Ehegatten und hinsichtlich der restlichen gemeinsam genutzten Teile liegt Mitbesitz vor.
Bei dem Alleinbesitz haben Sie kein Mitspracherecht, d.h. wenn Ihre NochEhefrau Besuch in ihrem Zimmer empfängt, können Sie dies nicht verbieten. Was Sie verbieten können ist die Nutzung des Mitbesitzes durch Dritte, also Küche, Bad und Wohnzimmer.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Falls noch Fragen bestehen,stellen Sie diese bitte.