Familienrecht
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Sehr geehrter Fragestellerin,
können Sie mitteilen, wie hoch das Einkommen Ihres Sohnes ist ?Wer genau hat denn die Einweisung vorgenommen ? Eine vom Geicht bestellter Betreuer ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
können Sie noch das Einkommen Ihres Sohnes angeben ?
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer und die Nachträge.
OK dann allgemein.
Der Arzt kann zwar eine Einweisung veranlassen, wenn die medizinischen Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Einrichtung vorliegen, aber beschließen wird dies immer ein Gericht. Wenn das Gericht eine Maßnahme absegnet, also "genehmigt", dann muss auch gezahlt werden, denn die Zahlungspflicht ergibt sich aus der Unterhaltsverpflkichtung des Kindes. Auch dann, wenn die Einrichtung teurer ist als andere.
Eine anderweitige Unterbringung wäre nur möglich, wenn der Sohn Betreuer wird oder eine andere Persion als Betreuer die Unterbringung veranlasst.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Falls noch Fragen bestehen,stellen Sie diese bitte.
Sehr geehrte Fragestellerin,
nein das ist leider dann nicht korrekt, wenn mündlich ein Vertrag mit entsprechendem Inhalt geschlossen wurde.
wenn an ein heim besucht und sich darüber einig wird, dies zu tun, kommt mündlich ein Vertrag zustande. So ist nunmal.