Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer.
Aus dem sog. informationellen Selbstbestimmungsrecht ergibt sich, dass ohne Ihre Zustimmung bzw.Einwilligung niemand das Recht hat, irgendwelche Erkundigungen einzuholen.
Da ggf. auch schon der Tabestand des Nachstellens erfüllt sein könnte, wäre durchaus zu überlegen, ob nicht Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden und je nach dem welchen Umfang diese "Recherchen" haben, ob sogar Strafanzeige erstattet werden könnte.
Allerdings muss jedem der Beteiligten klar sein, dass es nicht für jeden Angriff einen umfassenden Schutz gibt. Dies soll heißen, dass man gewissen Schranken durch diese Maßnahmen sicher setzen kann, aber die gegenseite sich ggf. andere "Methoden" einfallen lässt, um Sie weiter zu "belästigen".
Ich hoffe , Ihnen behilflich gewesen zu sein und darf um Bewertung der Antwort bitten. Falls Rückfragen bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass