Sehr geehrte Fragestellerin,
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn nichts vorgefallen ist (dies sollten Sie insofern beweisen, dass Sie sich von der Schule, vom Sportverein, Kinderarzt usw. bescheinigen lassen, dass die Kinder "unauffällig sind) sollte es kaum möglich sein, gegen Ihren Willen Ihnen die Kinder wegzunehmen.
Dies zum einen wegen der sog. räumlichen Kontinuität, d.h. dass die Kinder nicht ohne Grund aus dem gewohnten Umfeld herausgerissen werden sollen und zum anderen, da offensichtlich kaum Kontakte zwischen Vater und Kinder stattfanden und somit eine gewisse Entfremdung eingetreten ist. Auch der - zumindest noch nicht ausgeräumte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs - sprechen gegen den vater und der "Zuteilung" der Kinder an diesen.
Sie sollten, neben den geschilderten "Beweismitteln" unbedingt, soweit noch nicht erfolgt, einen RA einschalten, der dann bei Gericht ggf. auch eine begutachtung des Vaters beantragen kann.
Sie sollten die Sache zwar nicht "auf die leichte Schulter" nehmen, aber nach den Vorfällen, sollten Sie auch nicht unnötig in Sorge sein.
ich hoffe, Ihnen die Rechtslage verständnis geschlidert zu haben. Fragen Sie gern nach, wenn noch etwas unklar sein sollte. Ansonsten bitte ich Sie, eine Bewertung abzugeben. Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass