Seh geehrter Ratsuchender,
velen Dank für Ihre Anfrage.
Dem Wechselmodell müssen Sie nicht zusteimmen.
das Familiengericht kann es nur dann, gegen Ihren Willen festlegen, wenn es dem Kindeswohl entspricht.
Vor allem wenn Sie das Kind bis jetzt überwiegend betreut und versotgt haben, ist es am besten, es hat seinen Aufenthalt bei ihnen und der vater hat einen großzügigen Umgang.
Das Wechselmodell ist nicht für alle Kinder etwas , Beinhaltet es doch die Gefahr, dass das Kind nicht mhr weki0 wo es hingehört.
Das Aufenthaltsrecht legen Sie einvernehmlich fest.
Können Sie sich nicht einigen, dann wird es durch das Familiengerivht festgelegt.