Familienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auf Ihr Anliegen gehe ich wie folgt ein:
Marokkanische Scheidungsurteile bedürfen der Anerkennung in Deutschland. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag. Erst wenn dem Antrag durch Bescheid entsprochen worden ist, entfaltet die ausländische Entscheidung auch für den deutschen Rechtsbereich Wirkung.
Zuständig ist die Justizverwaltung (bzw. ein Oberlandesgericht) des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wenden Sie sich also an die entsprechende Justizverwaltung bzw. Oberlandesgericht. Dort werden auch entsprechende Formulare vorgehalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Gern können Sie dann auch kostenfrei Nachfragen stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
-Rechtsanwalt-