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RainNitschke
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Rechtsanwältin
Kategorie:
Familienrecht
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Erfahrung:
Fachanwältin für Familienrecht
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RainNitschke ist jetzt online.
Wie kann ein Scheidung von statten gehen, wenn beide Seiten
Kundenfrage
Wie kann ein Scheidung von statten gehen, wenn beide Seiten sich über das Aufteilen der gemeinsamen Güter einig sind?
Wir haben zwei Kinder in alter von 18u.6 Jahren,Unsere Tochter (18) bleibt beim Vater unser Sohn(6) bei der Mutter.
Wie ist die Gesetzeslage im Bezug auf Unterhalt u. Sorgerecht der Kinder?
Wie ist der Unterhalt zwischen den Ehepartnern zu regeln?
Gepostet:
vor 2 Jahren.
Kategorie:
Familienrecht
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Experte:
RainNitschke
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Guten Morgen,
wenn Sie sich über die Verteilung Ihres Vermögens einig sind, können Sie das privat mit Ihrem Ehepartner regeln. Lediglich wenn Immobilienvermögen geteilt oder ausgeglichen werden muss, benötigen Sie einen Notar. Sinnvoll kann auch eine komplette Scheidungsfolgenvereinbarung sein, da in dieser auch die Frage des Unterhaltes und die Kindschaftsangelegenheiten geregelt werden können. Auch diese wird vor einem Notar geschlossen.
Was das Sorgerecht angeht, so verbleibt es bei der bisherigen Regelung: wenn Sie bislang die gemeinsame Sorge haben, bleibt dies auch nach der Scheidung so. Ihre 18 jährige Tochter ist davon selbstverständlich nicht mehr betroffen.
Kindesunterhalt wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle gezahlt und richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Bei dem 6- jährigen ist es so, dass allein das Einkommen des Vaters relevant ist, wenn er bei der Mutter lebt, da die Mutter den Unterhalt durch Pflege und Erziehung leistet.
Bei der 18- jährigen Tochter kommt es darauf an, ob sich diese noch in der Ausbildung befindet, um einen Unterhaltsanspruch gegen beide (!) Eltern zu haben. Bei Volljährigen zählt das Einkommen beider Eltern. Die Eltern beteiligen sich dann quotal nach ihrem Einkommen an dem Gesamtbedarf des Kindes. Da dies eine nicht ganz einfache Materie ist, rate ich, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen, der einmal Ihre Einkommensverhältnisse prüft. Wichtig ist auch zu wissen, dass Ihre Tochter als Volljährige den Anspruch gegen die Eltern selbst durchsetzen muss.
Bei Unterhalt zwischen Eheleuten wäre zunächst der Trennungsunterhalt zu klären. Beide Einkommen müssten offen gelegt werden. Ganz grob gesprochen kann man sich an der folgenden Formel orientieren: Einkommen des besser Verdienenden abzüglich Einkommen des geringer Verdienenden. Von dem Ergebnis stehen dem Geringverdiener ca. 3/ 7 zu. Zu beachten ist, dass vorher (!) immer der Kindesunterhalt abgezogen wird.
Für die Scheidung wird grundsätzlich nur ein Anwalt benötigt, der den Scheidungsantrag nach einem Jahr Trennungszeit einreicht. Eine gemeinsame Vertretung der Eheleute durch einen Anwalt ist dagegen nicht möglich, da immer nur eine Partei vertreten werden kann. Aus Kostengründen reicht es jedoch, wenn nur ein Anwalt den Antrag stellt und der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben. Sollten weitere Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion = dem Experten antworten. Ansonsten bitte ich höflich um Ihre Bewertung. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
K.Nitschke
Rechtsanwältin
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