Familienrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Abend! Die Familie meines Sohnes (52)mit seiner Ehefrau(47) hat zwei Töchter mit 16- besucht noch das Gymnasium zum Abi in ca. 2 Jahren und 13 - besucht eine Sonderschule noch ca. 2 Jahre. Sie wohnen zusammen im eigenen Dopppelhaus mit ca. 145 qm Wohnfläche im Kreis Neu-Ulm., das seit Anfang des Jahres in das Eigentum meines Sohnes (Eintrag im Grundbuch) durch "Schenkung" überging. Die Eheleute leben in Gütergemeinschaft, also keine besonderen Verträge. Die Schwiegertochter hat die Absicht sich von jhrem Mann zu trennen. Nun stellt sich die Frage: Wie wird sich die materielle Auseinandersetzung darstellen: Mein Sohn hat ein kleines Einmann-Geschäft als Landschaftsgärtner, die Schwiegertochter hat eine feste Anstellung bei der Uni Ulm als Krankenschwester mit etwa 70%. Was kan meine Schwiegertochter materiell erwarten/fordern, wenn sie sich trennen. Die beiden haben zunächst mal mündluich vereinbart, dass bis zur Beendigung der Schulausbildung der Kinder sie im Haus beisammen bleiben- ich nehme an, sie wirtschaften so weiter wie bisher bis sie dann ausziehen wird, wobei dann das jüngere Kind beim Vater bleiben soll, die ältere mit der Mutter geht. Können Sie mir einen Anhaltspunkt liefern? Mit freundlichen Grüßen ***
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,aufgrund einer routinemäßigen Überprüfung haben wir festgestellt, dass Sie Ihre o.a. Frage nun beantwortet erhalten haben.Bei weiteren Fragen an unseren Experten nutzen Sie bitte den Button "dem Experten antworten", andernfalls geben Sie bitte Ihre Bewertung ab. Vielen Dank.Gern können Sie sich mit uns in Verbindung setzen unter "[email protected]" oder "Tel.: 0800(###) ###-####quot; Montag bis Freitag von 10:00-18:00. Vielen Dank.Ihr JustAnswer Moderatoren-Team