Familienrecht
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Werter Fragesteller, zu Ihrem Anliegen möchte ich gern wie folgt ausführen:
Beim Zugewinnausgleich ist es ja so, dass wohl ein Endvermögen, als auch ein Anfangsvermögen festgestellt wird.
Das Endvermögen ist eigentlich das Datum der Zustellung des Scheidungsantrages.
Besteht aber der Verdacht, dass ein Partner Vermögenswerte vermindern will, dann kann sofort nach der Trennung ein vorzeitiger Zugewinn geltend gemacht werden. Dann ist das Datum der Geltendmachung des Zugewinns der entsprechende Stichtag.
Zum Endvermögen gehören sämtliche Vermögenswerte jedes Ehegatten, die um bestehende Kreditverbindlichkeiten bzw. anderweitige Schulden bereinigt werden.
Vom Endvermögen wird dann das Anfangsvermögen in Abzug gebracht.
Zum Anfangsvermögen zählen Wertgegenstände, die bereits vor der Ehe vorhanden gewesen sind oder von einem Ehegatten während der Ehe durch Schenkung oder Erbschaft erlangt worden sind.
In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die Tilgung von Krediten auf den Immobilien, die bereits vor der Ehe vorhanden gewesen sind, im Wesentlichen den Zugewinn darstellen.
Allerdings wird das Anfangsvermögen auch noch indexiert, um den Kaufkraftschwund während der Ehe aufzufangen. Es werden also die Immobilien nicht mit dem Wert zum Zeitpunkt der Eheschließung in die Zugewinnsberechnung eingestellt, sondern diese werden dann noch anhand des Lebenshaltungsindex indexiert, so dass ein deutlich höherer Wert in das Anfangsvermögen eingestellt wird.
Oftmals wird trotz Tilgung von Darlehen während der Ehe dann kein signifikanter Zugewinn erwirtschaftet.
Verkaufen können Sie Ihre Häuser jederzeit, den Verkaufserlös im Casino zu verspielen, stellt rechtliche eine illoyale Vermögensverschiebung dar, so dass dann der Zugewinn dennoch so berechnet werden würde, als hätten Sie den Verkaufserlös noch
Stichtag für die Ermittlung der Werte aus dem Versorgungsausgleich ist das Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrages.
private Altersvorsorgeverträge unterliegen sowieso nur dann dem Versorgungsausgleich wenn bereits eine Wahl über die Auszahlung des Kapitals in Form einer Rente erfolgte.
Ansonsten zählen derartige Versicherung ebenfalls zum Zugewinn, wobei bei vorzeitiger Kündigung und Ausgabe des Geldes das Gleiche gilt, wie beim Verkaufserlös der Häuser
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
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