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raschwerin
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Familienrecht
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1414
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Rechtsanwalt
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raschwerin ist jetzt online.
Hallo! Ich habe mit dem Vater meines Kindes das gemeinsame
Kundenfrage
Hallo! Ich habe mit dem Vater meines Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Wir sind seit 4 Jahren getrennt, Kind ist fast 6 und sieht seinen Vater alle 2 Wochen für 38 Stunden (Sa Vormittag - So Abend), um mehr Zeit mit seinem Kind kümmert sich der Vater, will er nicht, keine Anrufe oder Nachfragen oder sonstiges zwischendurch.
Nun bin ich in neuer Partnerschaft, möchte mit meinem Freund zusammenziehen, 20 km vom derzeitigen Wohnort entfernt, daher steht auch KiGa-Wechsel an.
Dass ich den Vater meines Kindes informieren muss, ist mir klar, aber muß ich ihn wirklich auch um Erlaubnis fragen?
Hinzu kommt, dass ich neben der Arbeit eine Teilzeitausbildung mache. Das Kind wäre dann auch für meine abendlichen Schulzeiten und auch manchmal ungünstigen Arbeitszeiten betreut, was auch der VAter nicht abdecken kann/will. Derzeit beschäftige ich eine Minijobberin dafür!
Brauche ich das Einverständnis des Vaters? Welche Möglichkeiten habe ich, sollte sich der Vater quer stellen bzgl Umzug oder nicht einem KiGa-Wechsel zustimmen?
Danke XXXXX XXXXX Antworten!
Gepostet:
vor 5 Jahren.
Kategorie:
Familienrecht
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Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Nutzung von Justanswer.
Gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ist aufgrund des Umzugs wirklich ein Kindergartenwechsel erforderlich?
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