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raschwerin
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Familienrecht
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17234
Erfahrung:
Rechtsanwalt
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raschwerin ist jetzt online.
Hallo , ich lebe mit meiner noch Frau getrennt und nun geht
Kundenfrage
Hallo ,
ich lebe mit meiner noch Frau getrennt und nun geht es um Trennungunterhalt und natürlich um Unterhalt für die Kinder.
Ich selber lebe in China und meine Frau auf den Filipinen, also beide Parteien leben NICHT in Deutschland.
Ein riesiges hin und her mit dem Gericht in Berlin Schöneberg , nun hat das Gericht alle Verfahren abgelehnt , Ehegattenunterhlt, Kindesunterhalt, sowie Verfahrenskostenbeihilfe.
Ersteinmal gut für mich, nun sagt aber das Gericht, es soll nach Pankow Weissensee verlagert werden.
Ich zahle Kindesunterhalt und das für filipinische Verhältnisse recht gut, aber für meine Frau möchte ich nicht zahlen, da sie selbständig ist, dass konnte ich mit Bildern und anderen diversen dingen beweisen, aber wie viel sie verdient kann ich nicht beweisen.
Da Filipinen einen der korruptesten Ländern der Erde ist, bin ich schon sehr verzweifelt.
Meine Frau kann sich allein von dem Kindesunterhalt was ich ihr schicke ein tolles Leben machen, wenn nicht Schöneberg, kann sich Pankow Weissensee ein Urteil erlauben ohne richtig zu prüfen? Noch ist gar nichts entschieden, kann halt nur nicht schlafen.
Bei mir kann alles geprüft werden, aber bei meiner Frau niemals, wie kann ein Gericht sich ein Urteil bilden?
Nachdem was man so liest, gelten für die Filipinen nur ein Bruchteil der Deutschen Richtlinien, gilt dies auch ? oder sind dass nur Floskeln im Internet?
Stefan Rubicker
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Familienrecht
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Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Nutzung von Justanswer.
Gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es besteht eine Auskunftspflicht der Frau, welche auch gerichtlich durchsetzbar ist.
Wenn sie Unterhalt beansprucht, muss sie selbst ersteinmal offen legen, wie die Einkommensverhältnisse sind
Wenn das Gericht dann sehen kann, dass sie selbst genug finanzielle Mittel hat, müssen Sie ihr keinen Unterhalt zahlen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Aber Sie lebt in den Filipinen, was kann ihr schon passieren?
Sie wird niemals die Wahrheit sagen und prüfen kann dies auch keiner.
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Dann kann das Gericht auch nicht wirksam über den Unterhalt entscheiden.
Und auf der anderen Seite wird auch niemand gegen Sie vollstrecken, wenn Sie in China leben.
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
jetzt noch eine Sache, bezüglich der prozentualen Anteile an Kindes und Ehegatten Anteile, da auf den Filipinen ein anderer Lebensstandard herrscht,,
a) gilt dies fuer Ehegatten und Kindeunterhalt
b.) etnscheiden die Gerichte auch danach
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Dies gilt für alle Arten von Unterhalt.
Man muss also nicht nach deutschem Standard zahlen, sondern nach dem im anderen Land.
Die Beträge müssten entsprechend angepasst werden.
raschwerin und 2 weitere Experten für Familienrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Vielen Dank, XXXXX XXXXX mir geholfen!
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Gern, alles Gute.
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