Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Beantwortung Ihrer Frage allein auf Grundlage der von Ihnen genannten Fakten kann unter Umständen eine individuelle Beratung unter Einsicht aller Unterlagen nicht ersetzen, um sicherzustellen, dass Sie keine wesentlichen Fakten ev. unbewusst nicht mitgeteilt haben.
Auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es steht Ihnen frei, auszuziehen. Wenn Sie das Kind mitnehmen, müssten Sie eine Umgangsregelung mit dem Vater treffen, wenn dieser darauf Wert legt, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Vater eine solche Regelung gerichtlich beantragt.
Üblich ist z.B. ein Besuchsrecht zu festen Zeiten, z.B. alle 14 Tage am Wochenende. Hier sollte eine Regelung gefunden werden, die für alle Seiten leicht durchführbar ist.
Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass eine kostenlose Rechtsberatung nach deutschem Recht unzulässig ist. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage auf dieser Plattform sind Sie zur Zahlung des von Ihnen ausgelobten Einsatzes verpflichtet.
Umso mehr würde es mich natürlich freuen, wenn Sie die eingezahlte Summe mit „Akzeptieren" freigeben, allein weil Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat und nicht nur, weil Sie dazu verpflichtet sind.
Gruß