Familienrecht
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Ich gehe nicht davon aus, dass die Eltern hier ein Einverständis geben werden. Meine Tochter auf gar keinen Fall. Der Vater wird wahrscheinlich auch nicht zustimmen. Außerdem erhält meine Tochter Hartz4 und der Vater des Jungen verdient auch nicht viel. Also mit Unterhaltsleistungen kann ich nicht rechnen. Ich erhalte aber das Kindergeld. Aber die Erziehung eines 15jährigen ist wesentlich teurer. Deshalb dachte ich an ein Recht auf Pflegegeld.