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ragrass
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Familienrecht
Zufriedene Kunden:
8558
Erfahrung:
mehrjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts
52374836
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ragrass ist jetzt online.
Ich habe eine Tochter 4 Jahre...Der ich Unterhaltsverpflichtet
Kundenfrage
Ich habe eine Tochter 4 Jahre...Der ich Unterhaltsverpflichtet bin. Da ich Soldat der Bundeswehr und im Ausland (USA) stationiert bin, erhalte ich Sonderzahlungen. Z.B. Mietzuschuss, Kaufkraftausgleich, und natürlich eine sogenannte Auslands pauschale.Mein Normales Inlandsgehalt ist Netto ca 2000€ und durch die Sonderzahlungen ca bei 3500€...
Meine Frage hier zu ist: Ist mein Komplette Gehalt ( + Auslandsdienstbezüge) Für die Unterhalts Berechnung zu nehmen... Da der Auslandszuschlag und die anderen Gelder Steuerfrei sind..
Ich bedanke XXXXX XXXXX im vorab...DANKE
Jochen Werner
Gepostet:
vor 8 Jahren.
Kategorie:
Familienrecht
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 8 Jahren.
Sehr geehrter Herr Werner,
zum unterhaltsrelevantem Einkommen zählen sämtliche Gelder, die Ihnen zufließen. Bei einer gewährten Auslandspauschale muss der Betrag jedoch um konkret darzulegende Mehraufwendungen bereinigt werden. Änlich ist es beim Mietzuschuss, auch hier müssen die konkreten Ausgaben berücksichtigt werden.
Bei sämtlichen Spesenzahlungen gilt somit, dass diese grundsätzlich anrechnungsfähig sind, allerdings bereinigt durch den Abzug der nachzuweisenden tatsächlichen
Aufwendungen. Sind diese Nachweise nicht zu erbringen, wird pauschal mit einem Drittel des Nettobetrages, welches berücksichtigt wird, gerechnet.
Ich hoffe, Ihnen mit den Ausführungen behilflich zu sein und darf Sie bitten, die Antwort gemäß den Nutzungsbedingungen zu akzeptieren und zu bewerten. Bei Unklarheiten oder weiterem Klärungsbedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
[email protected]
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 8 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
teilen Sie bitte mit, was einer Akzeptierung der Antwort entgegen steht. Gemäß den Nutzungsbedingungen ist eine kostenlose Rechtsberatung weder vorgesehen noch zulässig. Im Übrigen entspricht es dem Gebot der Fairness.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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