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Stellen Sie Ihre Frage an Tobias Rösemeier.
Tobias Rösemeier
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Familienrecht
Zufriedene Kunden:
16816
Erfahrung:
selbständiger Rechtsanwalt
37896974
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Familienrecht hier ein
Tobias Rösemeier ist jetzt online.
Mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt mit seiner Geliebten
Diese Antwort wurde bewertet:
★
★
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★
Mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt mit seiner Geliebten zusammen. Er will jetzt nicht den Unterhalt zahlen, den wir vereinbart haben, was kann ich tun? Vor allem wieviel steht mir an Trennungsunterhalt zu?
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Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 9 Jahren.
Sehr geehrte Fragestellerin,
bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich über den Trennungsunterhalt im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung verständigt haben oder ob es eine andere schriftliche Vereinbarung gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Familienrecht.
Kunde:
hat geantwortet vor 9 Jahren.
Nein, bisher haben wir nur mündlich verhandelt und ich will mich auch gar nicht scheiden lassen.
Verhandelt ist zu viel gesagt, so zwischen Tür und Angel besprochen.
Mein Mann und ich sind erst seit 4 Monaten verheiratet und leben seit zwei Monaten getrennt
Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 9 Jahren.
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Um den Unterhalt geltend machen zu können, müssen Sie Ihren Ehemann schriftlich zunächst auffordern, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. Er hat Ihnen sein Einkommen der letzten 12 Monate darzulegen. Gleichzeitig müssen Sie ihn auffordern, ab diesem Monat dann auch Unterhalt zu bezahlen. Dies nennt man Inverzugsetzung und ist Voraussetzung dafür, dass Unterhalt auch rückwirkend geltend gemacht werden kann.
Wenn Sie sich hier nicht auf einen Unterhaltsbetrag verständigen können, wovon bei Ihnen auszugehen ist, weil Ihr Mann Sie ja nur vertröstet, kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, einen Fachanwalt für Familienrecht mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Dies bedeutet nicht, dass Sie eine Scheidung einreichen, aber der Anwalt macht dann Ihren Unterhaltsanspruch geltend, so dass Sie diesen auch erhalten. Unter Umständen ist sogar ein Verfahren vor dem Familiengericht notwendig. Insoweit muss ich Sie darauf hinweisen, dass für ein Unterhaltsverfahren grundsätzlich Anwaltszwang herrscht.
Haben Sie also keine Scheu und vereinbaren kurzfristig einen Termin bei einem Anwort vor Ort, vorzugsweise ein Fachanwalt für Familienrecht. Damit können Sie noch Ihren Unterhaltsanspruch ab Februar sichern.
Ich hoffe ich konnte Ihnen die Rechtslage verständlich darlegen und Ihnen eine angemessene rechtliche Orientierung geben. Falls Sie Nachfragen haben, können Sie diese gern stellen.
Abschließend darf ich Sie um
Akzeptanz
meiner Antwort entsprechend den AGB´s des Seitenbetreibers bitten. Eine kostenlose Rechtsberatung ist in Deutschland nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier und weitere Experten für Familienrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
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