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raschwerin
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Familienrecht
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17237
Erfahrung:
Rechtsanwalt
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raschwerin ist jetzt online.
Ein Proze vergleich (Unterhalt uneheliche Mutter) wurde beim
Kundenfrage
Ein Prozeßvergleich (Unterhalt uneheliche Mutter) wurde beim OLG Stuttgart unbefristet geschlossen. Inhalt: Weitere Unterhaltsleistung an die Mutter über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus 750,- EUR, sogenannte Übergangszeit.
Zwischenzeitlich wird dieser seit Juli durch ZV vollstreckt und er soll nun (1 Jahr her) auf 0 abgeändert werden. Grund: Befristung das mütterlichen Unterhalts, neue Lebensgemeinschaft etc.
Handelt es sich bei einem durch Vergleich geschlossenen Titel um einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel?
Muß eine Vollstreckungsgegenklage und ein neuer Antrag auf Abänderung beim Amtsgericht eingereicht werden oder (viel einfacher) wird die Verhandlung bzw. der Prozeß beim OLG nur fortgeführt?
Kann man per einstweiliger Verfügung die Zahlungen bis zur Verhandlung oder Entscheidung sofort stoppen, oder geht das ehemalige Prozedere von vorne los über eine Dauer von ca. 1 Jahr über mehrere Instanzen?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter C.
Gepostet:
vor 7 Jahren.
Kategorie:
Familienrecht
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Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ja, der Titel hier ist rechtskräfigt und vollstreckbar. Auch ein Vergleich kann ein solcher Titel sein.
Wenn der Titel geändert werden soll, müsste man einen Abänderungsantrag zum Familiengericht erheben.
Um sich gegen die Vollstreckung zu wehren, ist eine Vollstreckungsgegenklage zum Vollstreckungsgericht erforderlich.
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