Sehr geehrte/r Ratsuchende/r ,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihre Frage nach Ihren Sachverhaltsangaben wie folgt:
Das neue Gesetz ist in Bearbeitung aber noch nicht in Kraft getreten,
Nach dem neuen Urteil des BVerfG ist dem unverheirateten Kindesvater das Sorgerecht notfalls gerichtlich zuzusprechen.
Da mit der Gesetzesänderung bis zum Ende dieses Jahres zu rechnen ist,sollten Sie die Änderung abwarten und sich sodann mit Einwilligung der Mutter das Sorgerecht einräumen lassen.
Sollte Ihre Frage hiermit beantwortet sein , bitte ich um Akzeptierung meiner Antwort. Erst mit Ihrer Akzeptierung wird die von Ihnen geleistete Anzahlung zum Zwecke des Ausgleichs der hier entstandenen Gebühren verwendet.
Just Answer ist kein kostenfreies Forum. Dies ist schon aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich. Insoweit wird auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgte unter der Prämisse, dass der von Ihnen angebotene Zahlbetrag auch zum Ausgleich gebracht wird.
Wegen etwaiger Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung . Ich bin auch gerne bereit, Ihnen in anderen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.
Abschließend möchte ich Sie noch auf folgendes hinweisen : Bitte beachten Sie, dass bereits geringfügige Änderungen des geschilderten Sachverhaltes zu anderen rechtlichen Ergebnissen führen können. Stellen Sie Ihre Frage daher möglichst präzise.
Der hier erteilte Rat kann eine ausführliche anwaltliche Beratung nebst Prüfung aller Unterlagen nicht ersetzen. Ihnen soll lediglich eine erste juristische Orientierung gegeben werden.
Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Michaelis
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Neupforte 15
52062 Aachen
Tel. : 0241 38241
Fax : 0241 38242