Sehr geehrter Fragesteller,
der Beantwortung Ihrer Frage stelle ich folgendes voran:
Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen in Deutschland bin ich gehalten, darauf hinzuweisen, dass eine kostenlose Rechtsberatung nicht erlaubt ist. Sie haben die AGB des Portalbetreibers zur Kenntnis genommen, so dass ich davon ausgehe, dass Sie bereit sind, eine angemessene Vergütung für die untenstehende Beantwortung durch Akzeptieren zu bezahlen. Das vorangestellt möchte ich im weiteren darauf hinweisen, dass es im Rahmen dieses Mediums nur möglich ist, eine mehr oder weniger allgemeingehalte Antwort zu geben, da ich weder Einblick in Unterlagen, noch ein eingehendes Gespräch zur Sachverhaltsaufklärung führen kann. Die untenstehende Antwort dient daher der ersten rechtlichen Orientierung bzw. der Verschaffung eines angemessenen Überblicks über die rechtliche Situation und kann und soll keinesfalls die Einholung rechtlichen Rates vor Ort ersetzen.
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Nicht nur Sie haben ein Recht auf Umgang, sondern auch Ihr Kind.
Sicherlich ist eine Flugreise nach Bukarest nicht der nächste Weg, aber auf der anderen Seite müssen manche Väter/Mütter von Hambur nach München reisen, was dann wohl länger dauert.
Falls es bis dato keine verbindliche Ungamgsregelung gibt und zwar in gerichtlicher Form rate ich zur Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens. Hier würde der Umgang vollstreckbar geregelt werden, so dass der Umgang durchgesetzt werden kann. Zuständig ist das Familiengericht am Wohnsitz des Kindes.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieses Mediums einen angemessenen Überblick über die rechtliche Situation verschafft zu haben.
Bitte vergessen Sie nicht meine Antwort zu akzeptieren und zu bewerten. Falls Sie eine Nachfrage haben stehe ich sodann gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen