Erbrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dan für Ihre Anfrage.
Wenn das Einkommen Ihrer Mutter nicht ausreicht um die Heimkosten zu bezahlen, dann muss in einem ersten Schritt das Vermögen Ihrer Mutter verwertet werden. Ist dies verwertet, dann werden nach § 528 BGB durch Ihre Mutter oder durch das Sozialamt die Schenkungen zurückgefordert
Das bedeutet, in diesem Falle hat Ihre Mutter beziehungsweise das Sozialamt das Recht die Schenkung vom Bruder zurückzufordern.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Vielen Dank ***** ***** freundliche Telefonat