Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ja, das sollten Sie auf jeden Fall tun.
Denn wenn ihre Cousine kein Testament gefertigt hat, sind sie als nächste Angehörige per Gesetz Erbe/Erbin geworden. Den Erbanspruch können sie nicht verlieren.
Wenden Sie sich daher an das Nachlassgericht am Wohnort ihrer verstorbenen Cousine.
Das Nachlassgericht kann Ihnen mitteilen, wer Erbe ist bzw. ob es ein Testament gibt.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-