Erbrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank ***** ***** Anfrage.
Da mit der Tochter ein Erbe höheren Ranges vorhanden ist der die Enkelin von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt, bekommt die Enkelin keinen Pflichtteil.
Die Enkelin würde ja nur dann erben, wenn die Tochter vorverstorben wäre oder aber (wie im ersten Falle) das Erbe ausschlagen würde. Bei Ableben der Oma bekommt die Enkelin daher leider keinen Pflichtteil.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr gerne.
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