Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Sie haben also nur folgende Möglichkeiten: 1) Sie ziehen aus und suchen sich eine neue Wohnung. 2) Wenn er beleidigt, gewalttätig ist usw. können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung stellen. 3) Sie lassen sich scheiden (sofern das Trennungsjahr abgelaufen ist) und können dann seinen Auszug verlangen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Sie haben Recht, nur der erste Teil betrifft Ihre Frage. Entschuldigung für das Versehen.
Ich habe die Antwort nochmals eingestellt.
RA Grass