Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Nießbraucher entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, sofern nicht vertragliche Regelungen getroffen wurden.
Recht des Nießbrauchers ist es, die Früchte einer Sache zu ziehen, etwa ein Haus bzw. eine Wohnung zu bewohnen oder zu vermieten. Die gesetzlich normierte Pflicht ist es, sie in ihrem wirtschaftlichen Wert zu erhalten und die Sache ordentlich zu bewirtschaften.
Zum Vergleich kann das Verhältnis Mieter/Vermieter herangezogen werden.
Der Nießbrauchsnehmer hat somit alle Kosten zu tragen, die mit der Wartung und Pflege der Immobilie zusammen hängen.
Nicht hiervon umfasst ist der Eingriff und die Erneuerung in der Substanz, wie z. B. ein Wasserrohraustausch. Dies ist klar Substanz und somit Sache des Eigentümers.
Weitere Details finden Sie auch noch über den nachfolgenden Link:
https://www.rosepartner.de/niessbrauch-immobilie-haus-wohnung.html
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-