Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass sie nicht verhindern können, dass der Sohn ihrer Frau, bei deren erst versterben, seinen Pflichtteil geltend macht.
Der Pflichtteil ist unabdingbar durch den Gesetzgeber gegeben. Dieser gilt insbesondere für Ehepartner und Kinder.
Es genügt daher nicht, dass das Vermögen auf einem auf sie lautenden Konto geführt wird. Denn dies ändert nichts daran, dass Gelder ihres Kontos in den Nachlass der Ehefrau fallen. Der Sohn hätte hier einen Auskunftsanspruch um den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen.
Auch kann ich durch ein Berliner Testament der Pflichtteil unterlaufen werden.
Nur wenn der Sohn sich einverstanden erklärt einen Erbvertrag beim Notar mit Ihnen und Ihrer Frau zu unterschreiben, kann die Erbfolge zwischen allen drei Parteien abschließend geregelt werden und eine Geltendmachung des Pflichtteils ausgeschlossen werden. Der Sohn würde dann nach ihrem Ableben alles erben (bzw. zumindest das Vermögen nach seiner Mutter).
Ohne Testament würden nur sie und der Sohn erben. Ihre Schwester etc. sind nicht in der Erbfolge Ihre Ehefrau zu berücksichtigen.
Ansonsten dürfte ihre Schwester ein Viertel und Ihrer Frau drei viertel erben.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-