Erbrecht
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Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Erbrecht. Wie lautet denn die Frage und können Sie das Schriftstück übermitteln?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Grundsätzlich ist es so, dass ein Testament nicht als solches bezeichnet werden muss. Auch muss darin nicht der Wortlaut "Mein letzter Wille" enthalten sein. Es reicht, wenn dies aus dem Gesamtzusammenhang, so wenn aus dem Text eindeutig hervorgeht, dass der Verfasser über sein Vermögen nach seinem Todesfall verfügen möchte, hervorgeht.
Wenn Sie weitergehende Prüfung des Testaments wünschen, können Sie dies durch Hinzubuchen des Premium-Service erhalten.
Ich hoffe Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben. Für weitere Fragen hierzu stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Über eine Bewertung meiner Antwort (3-5 Sterne über der Frage) würde ich mich sehr freuen, damit ich meinen Service auch weiterhin anbieten kann. Selbstverständlich können Sie auch nach Bewertung Nachfragen zu diesem Thema stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin