Erbrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Ein Partnerschaftsvertrag bedarf keiner notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. Sie müssen den Partnerschaftsvertrag auch dann nicht notariell beurkunden, wenn Sie ihn im Testament als Bedingung erwähnen. Sie können das Testament also so formulieren, wie Sie es geschrieben haben. Das Erben der Wohnung wird damit davon abhängig gemacht, dass der Partnerschaftsvertrag im Zeitpunkt Ihres Ablebens noch ungekündigt ist.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.