Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
welches konkrete Anliegen haben Sie denn ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn Ihnen der Verursacher,also der "Entsorger" bekannt ist, dann sollten Sie diesen zunächst auffordern und unter Schilderung des Geschehenen Schadensersatz zu leisten. Würde sich der Schädiger weigern, müssten Sie ggf. Klage erheben. Hier könnte es unter Umständen etwwas sschwieriger werden, dann Sie müssten auflisten und ggf. nachweisen, welche Gegenstände entsorgt wurden, welches Alter diese Gegenstände hatten, und welchen Anschaffungspreis und Zeitwert. Wenn Ihnen diese Auflistung und den Nachweis, ggf. durch Zeugen, gelingt, sehe ich hinsichtlich der Durchsetzung keine rechtlichen Probleme.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas unklar geblieben ist. Anderenfalls nehmen Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) vor.Vielen Dank.
das Schwierigste an solchen Fällen ist der Nachweis, welche Gegenstände vorhanden waren und abhandengekommen sind. Wenn dieser Nachweis gelingt, gelingt auch die Durchsetzung von Ansprüchen.
Ich kann Ihnen gern für die Direktkommunikation per Email ein Angebot einstellen. Dann können Sie mir alle relevanten Daten / Unterlagen (nochmals) per Mail zukommen lassen und ich kann für Sie das Klageverfahren einleiten.
danke für die Anfrage. Mail ist unterwegs.