Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn es ein Testament gibt und dieses vor allem beim Nachlassgericht eingereicht wird, wird es dort "eröffnet", was ca. 1 - 2 Monate Zeit in Anspruch nimmt und dann werden alle genannten und gesetzlichen Erben automatisch benachrichtet. Ich empfehle als erstes, sich mit dem Nachlassgericht in Verbindung zu setzen, um dort anzufragen, ob ein Testament bekannt ist. Sollte dies verneint werden, müsste von der gesetzlichen Erbfolge ausgegangen werden. Dann würde die Mutter (ohne Ehevertrag) 1/2 erben und die Kinder, also Sie und Ihr Bruder, je ein Viertel.
Sie sollten auch unbedinggt einen Erbscheinsantrag stellen. Dann würden Sie Ihre Erbenstellung nachweisen können und hätten gegen die Mutter und den Bruder auch das Recht, Auskunft über den Bestand des Nachlasses Ihres Vaters zu verlangen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewwertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass