Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Die Höhe des Pflichtteils hängt davon ab, ob Ihr verstorbener Vater neben Ihnen noch eine Ehefrau hinterlassen hat.
Die Rechtslage stellt sich sodann wie folgt dar:
1.) Hat Ihr Vater keine Ehefrau hinterlassen, so würde Ihr gesetzlicher Pflichtteil die Hälfte des Nachlasses betragen: Gemäß § 2303 BGB beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles.
Bei gesetzlicher Erbfolge (=wenn also kein Testament vorhanden wäre) wären Sie gemäß § 1924 BGB alleiniger Erbe.
In dieser Variante steht Ihnen somit als Pflichtteil ein Betrag von 35.000 € zu.
2.) Hat Ihr Vater eine Ehefrau hinterlassen, so erben Sie 1/4 des Nachlasses.
In diesem Fall würde bei gesetzlicher Erbfolge die Ehefrau nach § 1931 BGB die Hälfte und Sie die andere Hälfte erben.
Der Pflichtteil beträgt in diesem Fall daher 17.500 €.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt