Erbrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer.
Schenkungssteuern fallen nicht an, da die Schenkung unterhalt der Freibeträge liegt.
Grunderwerbssteuer fällt auch keine an (§ 3 GrEStG).Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Sehr geehrter Fragesteller,
aus § 3 Abs. 2 GrEStG ergibt sich dies nicht. Die Gleichstellungszahlung ändert ja letztlich nichts daran, dass eine Übertragung seitens der Eltern vorliegt.
Sehr geehrter Fragesteller,ich melde mich gleich. Bitte noch kurz Geduld. Vielen Dank !
ich möchte mich nochmals für das freundliche Telefonat bedanken. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und alles Gute.