Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
könnten Sie bitte konkretisieren, die Wohnung soll verkauft oder verschenkt werden. Das ist mir nicht ganz klar geworden.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Sie haben also schon eine Antwort erhalten ?
ich gehe davon aus, dass Siekeine weitere Antwort benötigen. Gern können Sie mir auch Gegeteiliges mitteilen, dann stelle ich Ihnen gerne eine ein.
Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Das ist soweit richtig. Allerdings muss man bei der Schenkung an die minderjährigen Kinder das Familiengericht einschalten.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.