Erbrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
um welche rechtlichen Fragen geht es genau?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Im Falle einer Nachlassinsolvenz, also wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu bedienen, gibt es den Vorrang des Pflichtteils vor dem Vermächtnis.
Allerdings spielt die Rangfolge dann keine wirkliche Rolle, wenn ausreichend Kapital vorhanden ist, um sowohl den Pflichtteil, als auch die Vermächtnisse vollständig zu bedienen.
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !