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ragrass
ragrass, Rechtsanwalt
Kategorie: Erbrecht
Zufriedene Kunden: 18144
Erfahrung:  Rechtsanwalt
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ragrass ist jetzt online.

HALLO; ich war 6 Jahre wegen Scheidung am Familiengericht in

Diese Antwort wurde bewertet:

HALLO; ich war 6 Jahre wegen Scheidung am Familiengericht in Bingen.
Fachassistent(in): Ist die Scheidung einvernehmlich?
Fragesteller(in): Nein, ich wurde nie geschieden, weil mein Mann alles getan hat, um den Zugewinn nicht anzugeben. 1,5 Jahre hat die Richterin das sogar alles ins Archiv gelegt und nur auf mein Nachfragen, habe ich davon erfahren. Dann ist mein Mann aber im März 2020 plötzlich verstorben, ohne dass ich geschieden wurde. Seine Partnerin ist die Erbin, unsere Kinder hat er enterbt und ihnen stehen Pflichtteile zu. Auch hat er Vermächtnisnehmer eingesetzt. Bis heute also fast 2 Jahre liegen meinen Kindern immer noch kein Nachlassaufstellungen von der Erbin vor. Sie hat einen befreundeten Notar beauftragt, das Nachlassregister zu erstellen, aber bis heute liegt immer noch nichts vor. Heute war eine Güteverhandlung angesetzt, ohne dass irgendein Papier vorlag. Die Richterin überhaupt nicht vorbereitet oder ohne Kenntnisse. Gestern haben Sie erfahren, dass die Erbin die Vermächtnisse schon ausgezahlt hat. Ist das rechtens? Normalerweise heißt es doch Pflichtteil vor Vermächtnis. Der Anwalt meiner Kinder sagt auch nichts präzises dazu. Was können wir tun?
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Ich bin nicht geschieden worden , bin aber per Gesetz enterbt.

Sehr geehrter Fragesteller,

um welche rechtlichen Fragen geht es genau?

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Darf die Erbin, obwohl sie bis heute, also fast 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers noch kein Nachlassverzeichnis für die Pflichtteilberechtigten erstellt hat , obwohl sie mehrmals aufgefordert wurde, die VErmächtnisse vor dem Pflichtteil auszahlen?
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Bitte versuchen Sie mir erstmal grob meine Frage zu beantworten. Darf die Erbin die Vermächtnisse vor Pflichtteilsklärung auszahlen?

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.

Im Falle einer Nachlassinsolvenz, also wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu bedienen, gibt es den Vorrang des Pflichtteils vor dem Vermächtnis.

Allerdings spielt die Rangfolge dann keine wirkliche Rolle, wenn ausreichend Kapital vorhanden ist, um sowohl den Pflichtteil, als auch die Vermächtnisse vollständig zu bedienen.

Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

ragrass und weitere Experten für Erbrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.